wichtige Informationen zum Betrieb von RC - Drohnen


Auf dieser Seite Informieren wir dich darĂŒber was du mit deiner RC - Drohne darfst und was verboten ist. !

 

Da wir immer wieder die selben Fragen gestellt bekommen, hier die wichtigsten Antworten darauf.

 

Frage 1 :

Wie hoch kann ich mit meiner Drohne fliegen ?

Antwort :

Die meisten denken jetzt sicher so hoch wie es geht bis ich Sie nicht mehr sehe. (runter kommt sie dann schon von selbst 😆 )  , aber meist nicht mehr im ganzen Zustand.! : Nein Spass beiseite

 

Auch hier gibt es Vorschriften, eine Drohne darf nur auf Sichtweite geflogen werden,das heisst,du musst die Fluglage deiner Drohne noch stÀndig erkennen können. fliegt die Drohne von mir weg oder fliegt Sie auf mich zu.

Auch musst du die max Flughöhe in der Schweiz einhalten.

In der offenen Kategorie gilt neu eine maximale Flughöhe von 120 Metern ĂŒber Grund. Wie bis anhin muss die Drohne im direkten Sichtkontakt betrieben werden.

 

Hier im Link erfÀhrst du genaueres

https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/gutzuwissen/drohnen-und-flugmodelle/Europaeische_Drohnenregulierung_uebernommen.html

 

Frage 2 :

Wie weit geht die Drohne .? Hier bekommen wir oft Antworten wie 500 meter oder besser noch mehr. Da sind wir oftmals Sprachlos.

Antwort :

Auch hier gilt wieder, ich darf meine Drohne nur auf Sichtkontakt fliegen,das heisst, ich muss auch hier die Fluglage meiner Drohne stÀndig erkennen können

 

Frage 3 :

Wo darf ich mit meiner Drohne fliegen.?

Antwort :

FĂŒr DrohnenflĂŒge gibt es zumindest eine sehr klare Restriktion: Im Umkreis von fĂŒnf Kilometern um eine Flugpiste ist der Einsatz generell verboten. Das gilt auch fĂŒr KleinflugplĂ€tze, etwa von Segelflugzeugen.
Grössere FlughĂ€fen wie ZĂŒrich, Bern und Genf besitzen zusĂ€tzlich eine Kontrollzone. Sie erweitert den Verbotsbereich und erlaubt Flughöhen bis maximal 150 Meter. Wobei in der offenen Kategorie ab 2021 die Flughöhe ohnehin auf 120 Meter beschrĂ€nkt wird. Diese Kontrollzonen decken zudem praktisch die ganzen Stadtgebiete grösserer Schweizer StĂ€dte ab. Eine genaue Übersicht liefert die Drohnenkarte von Swisstopo. Sie ist eine wichtige Anlaufstelle vor jedem Flug.

 

Der Überflug von Personengruppen benötigte bisher eine einfach zu erlangende Bewilligung. Mit der neuen Regulierung wurde diese Bewilligungsmöglichkeit fĂŒr die offene Kategorie gestrichen. Ein solcher Überflug ist also nicht mehr gestattet.

 

Frage 4 :

Brauche ich eine Bewilligung fĂŒr die Drohne. ?

Antwort :

Die meisten handelsĂŒblichen Drohnen fĂŒr den Privatgebrauch fallen ab 2021 in die sogenannte offene Kategorie. Sie betrifft FluggerĂ€te zwischen 250 Gramm und 25 Kilogramm Gewicht. Unter- und Obergrenze wurden also gesenkt. Die neue Drohenregulierung verlangt zudem, dass diese Drohnen registriert sind und die Piloten eine PrĂŒfung absolvieren. Das nimmt den Drohnen die AnonymitĂ€t und soll dazu beitragen, gefĂ€hrliche Flugmanöver zu verhindern. Wie diese Verfahren genau ablaufen, ist noch nicht festgelegt.

Eine nĂŒtzliche Anlaufstelle gerade fĂŒr Neo-Piloten ist der schweizerische Verband ziviler Drohnen. Er bietet unter anderem einen Verhaltenscodex fĂŒr einen sicheren Drohnenflug und ein freiwilliges Drohnenregister.

 

Frage 5 :

Was darf ich Filmen oder Fotografieren

Antwort:

Sobald mit der Drohne gefilmt oder fotografiert wird, kommt das Datenschutzgesetz zum Zug. GrundsĂ€tzlich gilt: Niemand darf ohne seine Einwilligung fotografiert oder gefilmt werden, sofern er oder sie auf der Aufnahme erkennbar ist. Nicht abschliessend gesetzlich geregelt ist das Überfliegen von PrivatgrundstĂŒcken. Die Drohne muss so hoch fliegen, dass keine Personen auf den Aufnahmen erkennbar sind.

Wer einen geselligen Anlass aus der Luft fotografieren möchte, muss mit der neuen Drohnenregulierung einen Sicherheitsabstand zu unbeteiligten Personen einhalten. Dieser variiert nach Gewicht der Drohne. Als unbeteiligt gilt jede Person, die nicht explizit eine Einwilligung gegeben hat.

Die rechtlichen Bestimmungen gelten auch, wenn beispielsweise ein Makler Luftaufnahmen von einer Immobilie macht, die er zum Verkauf ausschreiben möchte. Gefilmte Personen mĂŒssen auch ausdrĂŒcklich darĂŒber informiert werden, wenn die Bilder irgendwo gespeichert oder gar veröffentlicht werden. Die gespeicherten Daten mĂŒssen gemĂ€ss dem Datenschutzgesetz vor fremden Zugriffen angemessen geschĂŒtzt werden.

Die rechtlichen Grundlagen zu Drohnenaufnahmen erlĂ€utert die Website des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten ausfĂŒhrlich.

 

Frage 6 :

Brauche ich eine Versicherung fĂŒr meine Drohne. ?

Antwort:

Wer eine Drohne mit einem Gewicht von ĂŒber 500 Gramm betreibt, muss zwingend eine Haftpflichtversicherung im Umfang von mindestens einer Million Franken abgeschlossen haben. Dieses Gewicht dĂŒrften die meisten Kameradrohnen erreichen.

 

 

Neu seit 1. Januar 2023 mĂŒssen Sie Ihre Drohne registrieren wenn Sie mit einer Kamera ausgestattet ist und ein startgewicht von bis zu 250 gramm aufweist. FĂŒr Drohnen ĂŒber 250 gramm wird zudem noch eine Online PrĂŒfung notwendig. FĂŒr Drohnen ohne Kamera gilt keine registrierungspflicht da diese als Spielzeug Drohnen eingstuft werden.

 

 

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